Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hans TREMMEL GmbH (Stand 02.05.2023)

1. Allgemein / Einleitung

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Durch Auftragserteilung werden sie vom Kunden (Auftraggeber, Besteller) vollinhaltlich anerkannt. Sie gelten auch für alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Nachlieferungen. Einkaufs- und Geschäftsbedingungen des Kunden (Auftraggeber, Besteller) werden von uns nicht anerkannt, es sei denn es gibt eine schriftliche Zustimmung unsererseits. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch als Rahmenvertrag für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2. Vertragsinhalt / Angebote/ Preise

Unsere Angebote sind freibleibend, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch für Preislisten und für Einzelangebote. Die Änderung eines Kostenbestandteiles berechtigt uns zu einer entsprechenden Preiskorrektur. Die im Angebot enthaltenen Mengen, Abmessungen, Gewichte und sonstige Angaben sind mit Sorgfalt erstellt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit angeführt, da die Kalkulation auf Angaben bzw. Unterlagen des Kunden (Auftraggeber, Besteller) basieren und die Abrechnung mit den genauen Daten erst bei Naturmaßaufnahme nach Fertigstellung erfolgt. Für reine Materiallieferungen gelten den Mengen und tatsächlichen Leistungen zugrundeliegenden Lieferscheine. Etwaige Abweichungen von Prospektangaben, Abbildungen und Mustern in Farbe, Qualität, Struktur und Größe bleiben vorbehaltlich. Die Angebots- und Verrechnungspreise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist. Bei der Lieferung von loser Ware wird eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5% der bestellten Menge vom Kunden akzeptiert. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise in Angeboten und Preislisten ab Werk verladen.

3. Lieferzeit

Wir sind stets bemüht, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Ist dies jedoch nicht möglich, so steht dem Kunden (Auftraggeber, Besteller) nach Setzung einer Nachfrist von 6 Wochen das Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse entheben uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist. Betriebs- und Verkehrsstörungen und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer der Hinderung oder wahlweise auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Kunden (Auftraggeber, Besteller) Ansprüche auf Grund unseres Rücktrittes entstehen. Der Kunde (Auftraggeber, Besteller) verzichtet auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches aus dem Titel des Lieferverzuges. Bei vereinbarter Selbstabholung ist der Kunde (Auftraggeber, Besteller) verpflichtet, nach Verständigung durch uns, die bestellte und bei uns gelagerte Ware unverzüglich abzuholen. Teillieferungen sind möglich.

4. Versand / Lieferung

Der Versand / Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden (Auftraggeber, Besteller). Dies gilt auch dann, wenn die Transportkosten im Preis inbegriffen sind und unabhängig davon, von wem der Transport durchgeführt wird. LKW-Stehzeiten, die durch die Verzögerungen entstehen, welche der Kunden (Auftraggeber, Besteller) zu verantworten hat, gehen zu dessen Lasten. Der Kunde (Auftraggeber, Besteller) hat Sorge zu tragen, dass die Zufahrt zur Entladestelle einwandfrei und für LKWs bis 40 to Gesamtgewicht befahrbar ist. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Kunde (Auftraggeber, Besteller) für die daraus entstehenden Schäden. Ein allfälliger Mehraufwand wegen ungenauer Bezeichnung der Baustelle, Unbenutzbarkeit der Zufahrt oder Gewichtsbeschränkungen ist vom Kunden (Auftraggeber, Besteller) zu tragen. Die Entladung der Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden (Auftraggeber, Besteller) durch ihn selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte. Außer im Angebot bzw. Auftrag ist die Entladung durch uns angeführt, dann bedeutet dies das Abstellen der Ware direkt neben dem LKW. Die Entladung des LKWs hat unverzüglich bei Ankunft auf der Baustelle bzw. des angegeben Entladeortes zu erfolgen. Der Kunde (Auftraggeber, Besteller) hat immer für einen geeignet Abstellplatz zu sorgen. Die den Lieferschein unterzeichnenden Personen gelten uns gegenüber als zur Warenübernahme bevollmächtigte Personen. Liegt eine solche Bevollmächtigung nicht vor, haftet der Unterzeichner des Lieferscheines persönlich. Die Aufzeichnungen des Lieferscheines sind auch dann maßgebend, wenn infolge von Abwesenheit des Kunden (Auftraggeber, Besteller) oder seines Bevollmächtigten der Lieferschein nicht unterfertigt wird. Im Falle des Übernahmeverzuges durch den Kunden (Auftraggeber, Besteller) sind wir berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden (Auftraggeber, Besteller) einzulagern, die Ware zu verrechnen und vereinbarungsgemäß fällig zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderwärtig zu verkaufen. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Kunde (Auftraggeber, Besteller) unverzüglich nach Warenempfang schriftlich bei uns vorzubringen.

5. Zahlung

Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung/Leistung bzw. nach Vereinbarung ein Teil bereits vor der Lieferung/Leistung als Anzahlungsrechnung. Zahlungen sind gemäß der auf der Rechnung vermerkten Zahlungskonditionen spesenfrei zu leisten. Zahlungsfristen verstehen sich ab Rechnungsdatum und bis zum Tag der Buchung auf unserem Bankkonto. Bei Aufträgen, die mehrere Teillieferungen/Teilleistungen umfassen, sind wir berechtigt, nach jeder Lieferung oder Leistung Rechnung zu legen. Der Kunde (Auftraggeber, Besteller) ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferungen, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir bankmäßige Verzugszinsen. Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes bzw. Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld. Bei Zahlungsverzug auch nur eines Teiles der gesamten offenen Rechnungen sind wir berechtigt, den gesamten offenen Saldo sofort fällig zu stellen. Bei Missachtung unserer Zahlungsbedingungen bzw. bei begründeter Sorge der Zahlungsfähigkeit des Kunden (Auftraggeber, Besteller) sind wir ohne Übernahme jeglicher Folgekosten berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen (Bankgarantien, etc.) zu fordern oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Aufrechnung von Ansprüchen des Kunden (Auftraggeber, Besteller) mit den uns aus Lieferung / Leistung an den Kunden zustehenden Ansprüchen ist unzulässig.

6. Eigentumsvorbehalt und Forderungsabtretungen

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher mit der Lieferung in Zusammenhang stehenden Forderungen unser Eigentum. Wird die gelieferte Ware verarbeitet oder in Bauwerke eingebunden, sind wir Miteigentümer an der neuen Sache in der Höhe des Anteils, der sich aus dem Wert der verarbeiteten Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt. Der Kunde (Auftraggeber, Besteller) ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzugeben, solange er mit den Zahlungen nicht in Verzug ist. Mit unseren Waren hergestellte Bauwerke dürfen nicht übergeben werden, solange die Zahlungen nicht vollständig geleistet wurden. Der Kunde (Auftraggeber, Besteller) tritt bereits jetzt, ohne besondere Abtretungserklärungen, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer entstehende Ansprüche zur Tilgung all unserer Forderungen mit allen Nebenrechnungen, in der Höhe des Wertes unserer Lieferung / Leistung, an uns ab. Dies gilt entsprechend bei Be- oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermengung. Werden unsere Waren oder die daraus hergestellten Sachen wesentliche Bestandteile des Grundstückes eines Dritten, so tritt der Kunde (Auftraggeber, Besteller) schon jetzt seine dafür erworbenen Forderungen, die auch seine übrigen Leistungen abdecken können, mit allen Nebenrechten an uns ab, in der Höhe unseres Wertes der Materiallieferung. Auf unserem Wunsch können wir die erhaltene Abtretung im Umfang der Forderung gegenüber dem Kunden (Auftraggeber, Besteller) durch schriftliche Mitteilung an den Auftraggeber des Kunden (Auftraggeber, Besteller) geltend machen. Das Einverständnis des Kunden (Auftraggeber, Besteller) zu diesem Recht wird durch jede Auftragserteilung an uns begründet. Die schuldbefreiende Zahlung des Auftraggebers des Kunden kann ab diesem Zeitpunkt nur an uns geleistet werden. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der Kunde (Auftraggeber, Besteller) weder verpfänden, noch sicherungshalber übereignen. Sollte eine Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren durch Gläubiger des Kunden (Auftraggeber, Besteller) eintreten, hat dieser uns sofort zu verständigen und ist für alle uns anlaufende Kosten für die Freigabe dieser Ware von Rechten Dritter aufzukommen. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden (Auftraggeber, Besteller) oder im Falle eines Zahlungsverzuges über mehr als 30 Tage seit Fälligkeit sind wir berechtigt, die unter ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren beim Kunden (Auftraggeber, Besteller) abzuholen und zu verwerten. Nehmen wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes gelieferte Ware zurück, so haftet der Kunde (Auftraggeber, Besteller) für jeden Mindererlös, der sich beim Weiterverkauf auf diese Waren ergibt und hat auch die Kosten des Rück- und Weitertransportes zutragen. Bei Lieferungen in laufender Rechnung dient der Eigentumsvorbehalt als Sicherung unserer Saldoforderung. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.

7. Gewährleistung

Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für branchenübliche Qualität. Geringfügige oder sonstige für unseren Kunden (Auftraggeber, Besteller) zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Die Ware ist bei der Übernahme vom Kunden oder dessen Beauftragten auf Menge und Beschaffenheit optisch zu prüfen. Bemängelte Ware darf nicht eingebaut werden, diese muss unverzüglich und schriftlich bekanntgegeben werden. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die gelieferte Ware der Bestellung entspricht, jedoch für den beabsichtigten Zweck nicht geeignet ist. Gewährleistungsansprüche des Kunden (Auftraggeber, Besteller) bei Vorliegen eines behebbaren Mangels werden nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung erfüllt. Stein ist ein Naturprodukt und unterliegt dadurch vorkommensbedingten Schwankungen in Farbe, Struktur und Größe. Leichte Abweichungen in Farbe und Struktur zu den vorgelegten bzw. abgebildeten Mustern gelten nicht als Mangel! Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, außer wir oder eine von uns beauftragte Person haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.

8. Warenrücknahme

Aufgrund von Kundenbestellungen zu viel gelieferte oder auch abgeholte Ware wird nach Rücksprache mit uns nur dann zurückgenommen, wenn die Ware unbeschädigt und in ganzen Paletten originalverpackt zur Abholung bereitgestellt ist bzw. zurückgebracht wird, innerhalb von 3 Monaten. Der Kunde (Auftraggeber, Besteller) hat einen korrekt ausgefüllten Lieferschein, mit Angaben zum Produkt und Menge, vorzubereiten. Die von uns unbeanstandete Retourware wird mit dem ursprünglichen Preis ab Werk unter Abzug einer Manipulationsgebühr von 30 % gutgeschrieben. Die Kosten für den Rücktransport sind vom Kunden (Auftraggeber, Besteller) zu tragen. Für Waren die aus einer Originalverpackung genommen und nicht mehr verpackt wurden bzw. werden können, werden weitere 25 % Manipulationsgebühr in Abzug gebracht. Waren die gesondert, projektbezogen produziert wurden (Sondermaße, Oberflächenbehandlungen, Bekantungen, etc.), Aktionswaren und aus dem Sortiment genommene Waren, können nicht mehr zurückgenommen und somit auch nicht mehr retourvergütet werden.

9. Auftragsrücktritt

Bei vollem oder auch nur teilweisem Rücktritt des Kunden (Auftraggeber, Besteller) vom abgeschlossenen Vertrag gilt eine Stornogebühr in der Höhe von 20 % als vereinbart.

10. Rechtswahl; Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Ungeachtet vom vereinbarten Abladeort bzw. Baustellenort wird als Erfüllungsort für die beidseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag der Sitz unseres Unternehmens vereinbart. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

11. Datenschutz, Adressenänderung und Uhrheberrecht

Der Kunde (Auftraggeber, Besteller) erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde (Auftraggeber, Besteller) ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse an uns sofort bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum, der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

12. Schlussbestimmung

Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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